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Ihr Partner für Sozialrecht, Hartz IV, Familienrecht in Marl, Recklinghausen, Gelsenkirchen

Meine Tätigkeit als Anwalt in Marl befasst sich mit den Schwerpunkt Sozialrecht und Familien- und Unterhaltsrecht, aber auch den Fachgebieten Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht), Versicherungsrecht sowie Abwehr von Abmahnungen z.B. bei Filesharing. Das Sozialrecht ist vor allem im Sozialgesetzbuch festgelegt. Dies beinhaltet z.B.:
  • Hartz 4 (SGB II- Hartz IV)
  • Krankenversicherungsrecht (SGB V)
  • Rentenversicherungsrecht   (SGB VI)
  • Unfallversicherungsrecht     (SGB VII)
  • Pflegeversicherungsrecht    (SGB XI)
  • Arbeitslosenversicherung    (SGB III)
  • Schwerbehindertenrecht     (SGB IX)
  • Versorgungsrecht, z.B. OEG  (BVG)
Rente, Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Berufskrankeiten, Elternunterhalt bei Pflege, Schwerbehinderung,Arbeitslosigkeit, Scheidung  können jeden betreffen.>>mehr
Willkommen in meiner Kanzlei für Sozial- und Sozialversicherungsrecht im Kreis Recklinghausen

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Herzlich Willkommen in bei uns in Marl-Hüls. Ich übe meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit der Anwalts- und Notariatskanzlei Reich, Vark & Schubert aus. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei ist zweifellos das Sozialrecht und Hartz IV - Jobcenter Kreis Recklinghausen, aber auch Vertretung ggü. anderen Jobcentern incl. strafrechtlichen Verfahren. Auf diesen Gebieten bin ich seit vielen Jahren an den Sozialgerichten und am Landessozialgericht NRW in  Essen, aber auch an weiteren Sozialgerichten im Bundesgebiet tätig. Daneben bin ich auch als Sachverständiger im Deutschen Bundestag im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung tätig. Mein Team und ich stehen für Sie für Rechtsberatung im Sozialrecht bundesweit, im Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Familienrecht im Ruhrgebiet, insbesondere Marl, Wanne-Eickel, Gladbeck, Bochum , Herne, Gelsenkirchen, Haltern, Waltrop, Datteln, Dorsten Recklinghausen, Herten als Ihr Ansprechpartner bereit.
Was kostet mich die Inanspruchnahme des  Rechtsanwaltes ?

DAV
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Die Dienstleistung eines Anwaltes kann sich in Deutschland jeder leisten. Bei Ratsuchenden mit geringem Einkommen z.B. bei Leistungen nach SGB II (Hartz IV) zahlt der Staat im nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) die Gebühren der Rechtsanwälte für Beratung und aussergerichtliche Vertretung.>> mehr

Aktuelle Informationen 

Telefon:  02365 / 79 52 69
Telefon:  02365 / 20 52 137
Telefax : 02365 / 41 58 32

Bergstr. 19
45770 Marl-Hüls

NEU:  Kostenloser Gratis-Rückruf 
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Bundessozialgericht : ARGE muss die Kosten der privaten Krankenversicherung für Hartz IV Empfänger nun voll übernehmen>> mehr

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