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Erwerbsunfähigkeit - was nun ?
Es kann jeden treffen. Nach monatelanger Arbeitsunfähigkeit stellt sich heraus, daß eine Wiedereingliederung in den Betrieb nicht mehr möglich ist. Die körperlichen Einschränkungen und Schmerzen sind zu stark. Nach 18 Monaten endet der Krankengeldbezug. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht nicht >> mehr Pflege von Angehörigen -
was zahlt die Kasse ?
Ihrer Mutter oder
Schwiegermutter kann nach ihrem letzten Schlaganfall kaum
mehr für sich alleine sorgen. Welche Voraussetzungen sind
für Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
erforderlich
>> mehr |
Berufskrankheit
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wenn Arbeit krank macht -Sie haben jahrzehntelang schwere Lasten getragen. Seit einiger Zeit werden Ihre Schmerzen der Wirbelsäule immer schlimmer, so daß sie kaum mehr Schlaf finden -Sie haben jahrelang im Bergbau unter Tage gearbeitet und leiden in letzter Zeit immer mehr an Husten und Luftnot. >> mehr Ärger mit der
Krankenversicherung
-Sie haben eine Leistung beantragt, z.B. häusliche Krankenpflege, und die Kasse lehnt ab. -Sie möchten in die gesetzliche Krankenversicherung, jedoch hält Ihre Kasse die Voraussetzungen nicht für gegeben >> mehr |
Info: Träger der Sozialversicherung Für den Bereich der Rentenversicherung bestanden die regionalen LVA für die gewerblichen Arbeitnehmer und die BfA für Angestellte. Die Versicherungsanstalten wurden nun zur "Deutsche Rentenversicherung" umbenannt. die BfA heisst z.B: Deutsche Rentenversicherung Darüberhinaus gibt es aber noch Sonderträger wie z.B: die Seekasse. und die Bundesknappschaft in Bochum |
| Im
Bereich
der Krankenversicherung existieren die
zahlreichen AOKen
(Ortskrankenkassen) und die Ersatzkassen. Dort sind auch die
Pflegekassen, die Träger der Pflegeversicherung, angesiedelt
Für Schwerbehinderten- angelegenheiten sind die Versorgungsämter zuständig. dies gilt auch für das Versorgungs- und Entschädigungsrecht der Kriegsopferversorgung. (BVG).Die Vorschriften finden heute vor allem deshalb noch Anwendung, weil viele Gesetze hinsichtlich der Leistungen auf dieses Gesetz verweisen, z.B: Opferentschädigungsgesetz, Bundesseuchengesetz, Häftlingshilfegesetz u.a. Die Arbeitslosenversicherung (SGB III) wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben sich mittlerweile örtliche Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung nach SGB II ARGEn gebildet, die die Aufgaben nach diesem Gesetz im Auftrag der Bundesagentur wahrnehmen. |