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Rechtsanwaltskosten ab 1.7.2006 |
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Auch wenn diese Voraussetzungen nicht Vorliegen, kostet nach dem Rechtsanwältevergütungsgesetz (RVG) eine einfache, isolierte Beratung ohne weitere Tätigkeit maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Dies ist jedoch eine Höchstgrenze. Kommt darüberhinaus zu weiteren Beratungen oder z.B. zu einem Auftrag den Erfolg einer Klage zu prüfen, ist gegenüber Verbrauchern die Höchstgrenze 250 Euro zzgl Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, daß bei bestimmten, umfangreichen Angelegenheiten diese Sätze u.U. nicht mehr kostendeckend sind und der Anwalt sein Tätigwerden von einer schriftlichen Gebührenvereinbarung abhängig machen wird. In sozialrechtlichen Angelegenheiten lege ich aber grundsätzlich einen Gebührenrahmen von 30 - 190 Euro zugrunde Sobald jedoch ein Tätigwerden gegenüber einem Dritten, einem Gegner notwendig wird, liegt keine Beratung, sondern eine außergerichtliche Vertretung vor. Hier findet keine Kappung mehr statt. Stattdessen wird z.B. in Zivilsachen nach dem Streitwert abgerechnet, in sozialrechtlichen Angelegenheiten bestehen Rahmengebühren. Gleiches gilt für einen gerichtlichen Rechtsstreit. Hier gibt es aber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, (PKH) sofern die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht ist genau zu prüfen ob und inwieweit die Streitigkeit von Ihrem Versicherungspaket abgedeckt ist. Hier gibt es, je nach Unternehmen, eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. So umfasst z.B. grundsätzlich eine allgemeine Rechtsschutzversicherung in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten nur eine erste Beratung.
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