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![]() Die neue Methode der Online-Scheidung Mittlerweile
ist es im Zuge der Verbreitung des Internets zu einer neuen
anwaltlichen Dienstleistung gekommen, die als "Online-Scheidung" auf
vielen Seiten als die schnelle und billige Lösung angepriesen wird.
Man füllt ein Formular aus, sendet einige Urkunden und Belege - das war' s dann. Es kann niemandem verübelt werden, wenn er eine möglichst schnelle und kostengünstige Lösung sucht. Manche Familiengerichte setzen in deratigen Fällen den Streitwert etwas niedriger an, manche auch nicht. Man sieht den Anwalt nur zum Gerichtstermin. Alle sind glücklich. Dies mag der ideale Fall für die unstreitige kinderlose Doppelverdienerehe sein, birgt jedoch die Gefahr in sich, daß mit der Scheidung wesentliche Dinge ungeregelt bleiben, bzw. nach der Scheidung plötzlich aufbrechen. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber den sog. Verbund eingeführt, der dazu führt, daß alle Folgesachen, bis auf wenige Ausnahmen mit dem Ausspruch der Scheidung entschieden werden sollen. Dadurch soll der schwächere Partner vor Übervorteilung geschützt werden. Die Scheidung alleine, ist ein statischer Teil, der im Wesentlichen, von Härtegründen abgesehen, immer gleich abläuft. Das Problem sind oft die Folgesachen, wie Unterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht. Manchmal kommt es lediglich zur Verlagerung der Streitigkeiten in isolierte Verfahren nach der Scheidung. Oftnals entpuppt sich das großzügige Angebot des Ehepartners als gemeiner Trick oder den Betroffenen ist gar nicht klar, was ihnen zusteht. Auch kommt es vor, daß ein Partner dann das Umgangsrecht des anderen mit dem gemeinsamen Kind vereitelt. Auch verzichtet der schwächere Teil oft dadurch freiwillig auf das einzige, taktische Verhandlungsdruckmittel, dem vom anderen begehrten Scheidungsausspruch. Ich bin daher kein besonderer Freund der neuen Online-Scheidung. Diese mag in bestimmten eindeutigen Konstellation ihre Berechtigung haben. Hier muss jeder genau prüfen und einschätzen, ob diese unpersönliche Art aufgrund der aktuellen Beziehungslage zwischen den Eheleuten trotz der o.g. Bedenken in Betracht kommt, oder ob nicht doch eine ausführlichere anwaltliche Beratung sinnvoller ist..
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